Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preis

Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer in Österreich.

2. Eigentum

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von STRATAIR - Modelltechnik GmbH. Soweit STRATAIR - Modelltechnik GmbH Rahmen der Gewährleistung Ware austauscht, hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Ware unverzüglich an STRATAIR - Modelltechnik GmbH zu retournieren.

3. Zahlung

Grundsätzlich erfolgt der Versand der bestellten Waren per Rechnung. STRATAIR - Modelltechnik GmbH behält sich ohne Rechtfertigung vor bestellte Waren per Nachnahme oder anders zu liefern. Die Zahlungsbedingungen für Rechnungen lauten 7 Tage netto ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Zinsen von 2 % per Monat als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Betreibung durch Dritte. Allfällige Bankspesen hat der Besteller zu übernehmen.

4. Lieferung

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager Peilstein oder Sommerein an die vom Besteller abgegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von STRATAIR - Modelltechnik GmbH oder einem von diesem Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Lieferungen mit DPD Paketdienst sind bis 520,- Euro exkl. Mwst, bzw. 624,- Euro inkl. 20% MwSt. versichert. Höherversicherungen auf Kundenwunsch.

5. Vertragsgegenstand

STRATAIR - Modelltechnik GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder die Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte STRATAIR - Modelltechnik GmbH nachträglich erkennen, daß sich bei STRATAIR - Modelltechnik GmbH z. B. ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferung eingeschlichen hat, wird STRATAIR - Modelltechnik GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist STRATAIR - Modelltechnik GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Teilnehmer

STRATAIR - Modelltechnik GmbH schließt Verträge mit Kunden ab, die a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 19. Lebensjahr vollendet haben sowie mit b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder dem angrenzenden Ausland. Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von STRATAIR - Modelltechnik GmbH angenommen wurde, ist STRATAIR - Modelltechnik GmbH binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

7. Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle persönlichen, schriftlichen, datenelektronischen (Internet, neue Medien und Fax) und telefonischen Bestellungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt STRATAIR - Modelltechnik GmbH nicht an, es sei denn, STRATAIR - Modelltechnik GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

8. Online Informationen

Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte auf den Internetseiten von STRATAIR - Modelltechnik GmbH übernommen

9. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt ohne Erklärung gegenüber dem Kunden, der das Vertragsangebot abgegeben hat, bereits durch das faktische Entsprechen durch STRATAIR - Modelltechnik GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§864 ABGB). Über die Annahme eines Antrages auf Vertragsabschluß wird der Kunde entweder von STRATAIR - Modelltechnik GmbH durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bei Fernabsatzgeschäften kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesandt wird. Der Kunde ist zur unverzüglichen Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Rückversandkosten (Porto) sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, dem Kunden wurde falsche oder mangelhafte Ware geliefert. Der Kunde kann dieses Rücktrittsrecht auch dadurch ausüben, dass er die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an STRATAIR - Modelltechnik GmbH zurückschickt. Für eine Wahrung der Frist genügt in diesem Fall die rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung für die Rücksendung der Ware ist, dass die Ware nicht beschädigt oder gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert ist. Bei einer Falsch- oder mangelhaften Lieferung trägt STRATAIR - Modelltechnik GmbH die Rückversandkosten (Porto). Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden.

Das Rücktrittsrecht gilt nicht für folgende Warengruppen und bei folgenden auflösenden Ereignissen:

* Audio- und Videokassette, CDs, Software
* Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
* Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.
* Gewichtsschwankungen und Ausführungsunterschiede, die auf Grund von Handarbeit bei Voll-GFK/CFK Modellen möglich sind.
* Lackierungstoleranzen (Farbübergänge, Farbdeckungsgrad).

Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren bzw. Warengruppen bei STRATAIR - Modelltechnik GmbH auf, ist ein Rücktrittsrecht ebenfalls ausgeschlossen, da diese Waren entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind und/oder es entfällt bei folgenden Ereignissen: Akkus, Batterien, CD`s, Bücher, Software, Disketten, Videos, aufgebaute Bausätze und Teile die bereits eingebaut wurden, Meterware (Folien, Kabel, Schläuche,...) sowie speziell für den Kunden bestellte Ersatz- oder Einzelteile. Falls der Lieferant von STRATAIR - Modelltechnik GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung STRATAIR - Modelltechnik GmbH nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, kann STRATAIR - Modelltechnik GmbH entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Gewährleistung und Haftung

STRATAIR - Modelltechnik GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes bzw. der Warenübergabe in unserem Geschäft nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Acht. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. STRATAIR - Modelltechnik GmbH übernimmt keine Gewährleistung bei Nutzung der gelieferten Produkte ausserhalb des modellbautypischen Gebrauches sowie bei gewerblicher Nutzung. Falls aufgrund technischer Umstände von STRATAIR - Modelltechnik GmbH nicht entschieden werden kann ob eine Gewährleistung berechtigt ist, wird dies vom Hersteller bzw. Lieferanten der Ware entschieden. Die Dauer der Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatz erfolgt gemäß § 933 der ABGB. STRATAIR - Modelltechnik GmbH übernimmt die Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellen Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. STRATAIR - Modelltechnik GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftete STRATAIR - Modelltechnik GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Eine Gewährleistung kann auch nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile. STRATAIR - Modelltechnik GmbH haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen. Soweit die Haftung von STRATAIR - Modelltechnik GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern STRATAIR - Modelltechnik GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend kann STRATAIR - Modelltechnik GmbH auch keinen unbedingt immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des Internet selbst. STRATAIR - Modelltechnik GmbH haftete deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei STRATAIR - Modelltechnik GmbH eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden. Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von STRATAIR - Modelltechnik GmbH wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen STRATAIR - Modelltechnik GmbH und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge des internationalen Warenkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen. Die vorhergehenden Bestimmungen lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnliches Aufenthaltes vorgenommen hat.

12. Datenschutz

STRATAIR - Modelltechnik GmbH gewährleistet, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden und diese nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen und zu eigenen Marketingzwecken weitergegeben werden. STRATAIR - Modelltechnik GmbH wird Kundendaten nicht über den o.a. Umfang hinaus verwerten oder weitergeben. Unsere Mitarbeiter sind gem. § 20 DSG zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet.

13. Anderes

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Die Rechte des Kunden nach § 1052 ABGB bleiben jedoch unberührt. Erfüllungsort ist sowohl für die Lieferung als auch Zahlung am Geschäftssitz von STRATAIR - Modelltechnik GmbH, Stierberg 11, 4153 Peilstein, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von STRATAIR - Modelltechnik GmbH, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.